1. Geltungsbereich
Die AGB der Tiergesundheit-cm regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß §611 Abs. 1 BGB.
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen, sowie die Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO sind Vertragsbestandteil, und gelten für alle angebotenen Leistungen.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners sind unwirksam. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mit der Beauftragung zur Behandlung werden die AGB’s anerkannt.
Zur Vereinfachung werden im weiteren Verlauf die Tierheilpraxis Tiergesundgeit-cm als „THP“ bezeichnet und die Bezeichnung „Kunde“ stellvertretend für die Bezeichnung „Patientenbesitzer (m/w/d)“, „Tierhalter(m/w/d)“ oder „Verfügungsberechtigter(m/w/d)“ gewählt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Durch die Übermittlung des ausgefüllten Patienten Aufnahmebogens auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder Persönlich, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.
Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen auch zu einem späteren Zeitpunkt abzulehnen (z.B., wenn die Gefahr der Verletzung durch das Tier zu groß ist, ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht aufrechterhalten werden kann, der THP aus gesetzlichen Gründen nicht weiter behandeln kann oder darf). Der Honoraranspruch des THP bleibt hierbei für die bis zur Abweisung entstandenen Aufwendung, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Mit Abgabe des Anmeldebogens gelten die AGB’s, sowie die nachfolgende Rechnung als akzeptiert.
3. Behandlungsvertrag
Durch das Anwenden der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt der Tierheilpraktiker seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.
Eine über die Behandlung des Tieres hinausgehende Heilung wird nicht geschuldet.
Der THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Therapiemöglichkeiten werden mit dem Kunde Abgesprochen, dieser ist berechtigt sofern möglich und angeboten die Therapie zu wähle. Sollten diesbezüglich keine Absprachen getroffen werden, trifft der THP die Wahl der einzusetzenden Therapie.
Vom THP werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen.
Ein erwarteter Heilerfolg kann nicht in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann nicht gegeben werden, und ist überdies gesetzlich unzulässig.
Sollte eine direkte Behandlung (vor Ort) des Tieres nicht nötig sein, so wie bei vorhanden sein einer abgesicherten Diagnose, können Beratung und Anamneseerhebung nach Absprache auch telefonisch oder über neuen Medien (kontaktlos) erfolgen. Gleiches gilt für die Therapiebegleitung.
3.1 Blutegelbahndlung
Wenn ein Vertrag über eine Blutegelbehandlung zustande kommt:
Werden die Blutegel nach Absprache mit dem Kunden exklusive und in vereinbarter Menge bestellt. Die Behandlung kann sich durch den Bestellvorgang bis zu 14 Tage verzögern.
Sollte eine schnellere Behandlung gewünscht sein ist eine express Bestellung möglich wodurch weitere Kosten entstehen.
Bestellte Blutegel müssen vollständig berechnet werden. Auch wenn eine Behandlung abgebrochen werden muss, die Egel nicht Beißwillig sind oder eine Behandlung nicht mehr gewünscht wird.
Abgabe von Egeln ist nicht möglich so wie die Verwendung von, durch den Kunden bereitgestellten Blutegeln.
Sollte eine Behandlung nicht Zustandekommen berechne ich eine Aufwandpauschale von 35,-€
Dem Kunden wird vor der Behandlung eine Vertrag zur Aufklärung ausgehändigt in dem ausdrücklich auf eventuelle Nebenwirkungen hingewiesen wird, die ggf. eine Behandlung durch einen Tierarzt erforderlich machen könnten (womit zusätzlichen Kosten verbunden sein können).
4. Haftung des Behandlers
Alle Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen.
5. Mitwirkung des Kunden
Der THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der THP ist jedoch wie eingangs beschrieben dazu berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben, Beratungsinhalte negiert oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
6. Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie vom THP bestätigt wurden. Tritt der Kunde unmittelbar vor Behandlungsbeginn von dem Behandlungsvertrag zurück, oder ist nicht anzutreffen, wird das volle Honorar zuzüglich entstandener Fahrtkosten berechnet. Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
Alle Termine, die nicht bis 7.00 am Behandlungstag abgesagt werden, werden dem Kunden mit einer Bearbeitungspauschale von 55,–€ in Rechnung gestellt. Bei Haus-/Stallbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen (Verkehrslage, Wetterverhältnisse oder Überziehung des vorangegangenen Kunden) zu Verzögerungen und einem verspäteten Eintreffen des THP kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, wird dieser unverzüglich über die Verzögerung informiert.
7. Zahlungsbedingungen
Der THP hat für seine Dienstleistungen Ansprüche auf ein Honorar. Das Honorar wird individuell zwischen THP und Kunde vereinbart oder es gelten die Preise die der Preisliste zu entnehmen sind. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. Je nach Absprache zwischen THP und Kunden sind die Honorare am Behandlungstag in bar zu entrichten oder nach Erhalt einer Rechnung innerhalb von 14 Tagen.
Fahrtkosten und Gebühren der Behandlung sind der Preisliste zu entnehmen.
8. Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
9. Kontaktmöglichkeit
Sie können mit der THP folgendermaßen in Kontakt treten.:
· Per Email, über: info@tiergesundheit-cm.de
· Per Mobiltelefon bzw. Whatsapp unter: +49 172 2559012
· Per Facebook Massenger
Einwilligung zur Kontaktmöglichkeit:
Alle lokal gespeicherten Kontakte des WhatsApp- und Facebook-Nutzers werden automatisch zum Abgleich auf Server in den USA geschickt. Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten erfordert eine rechtswirksame Einwilligung jeder Kontaktperson. Die THP stellt ihen Kunden frei, ob diese über Messenger Dienste kontaktiert werden möchten.
Eine rechtswirksame Einwilligung erfolgt mit akzeptieren dieser AGBs. Die Kunden haben aber das Recht, diese Einwilligung jederzeit und ohne Begründung zurück zu ziehen. Hierdurch entsteht kein Nachteil. Das Zurückziehen der Einwilligung senden die Kunden in Schriftform oder per Email.
Ebenso kann die THP mit den Kunden über die oben angegebenen Möglichkeiten in Kontakt treten.
10 . Gesetzliche Vorschriften
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel durch den THP nicht gestattet. Zu den apothekenpflichtigen Arzneimittel gehören auch Blutegel. Die Direktverabreichung am Tier durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Tierheilpraktikerhonorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung ist nicht möglich. Eine Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel (einschließlich Blutegel) durch den THP ist nicht möglich.
Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für frei verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.
11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Neuss. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Stand 01.01.2021